
Hauptuntersuchung 2026

Über Sinn, Unsinn und Irrsinn von Hauptuntersuchungen (HU)
Das passt zwar eigentlich nicht zur Thematik dieser Website, ich möchte es aber doch gern erzählen, weil der Fall so haarsträubend ist und spannend am Schluss war, dass ich das einfach mitteilen muss. Letztlich auch für meine Dokumentation, da ich das wohl noch meinen Enkeln erzählen werde – wenn mein Sohn dann mal in die Pötte kommt. 😉
30.04.2026 – Die Hauptuntersuchung
Wie wir alle wissen, müssen wir mit unseren Autos alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung – ich hatte Termin für den 30.04.26 gemacht und dabei auch die 2 Monate, die man straffrei überziehen darf, bis zum letzten Tag ausgereizt. Einigermaßen optimistisch, dass nicht allzu viel zu bemängeln ist, fuhr ich vor. Meine Gesichtszüge entglitten mir zusehends und meine innere Anspannung stieg mehr und mehr, als ich dem Prüfer bei der Arbeit zu sah. Mit ernster Miene und wortlos untersuchte er mein Auto. Schließlich kam doch eine Liste zustande die es in sich hatte:
- 1.1.11c – Bremsleitung mitte korrosionsgeschwächt – EM*
- 1.1.14a – Bremsscheibe 1. Achse links innen Tragbild mangelhaft – EM*
- 1.1.14a – Bremsscheibe 2. Achse links Tragbild mangelhaft – EM*
- 1.2.1b – Betriebsbremse 2. Achse ungleichmäßig (Grenzwert 25% überschritten) – EM*
- 4.4.3 – Fahrtrichtungsanzeiger seitlich links und rechts Farbbeschichtung der Lichtquelle abgelöst – EM*
- 5.2.2d – Räder alle Zulässigkeit nicht nachgewiesen – EM*
- 5.2.3a – Reifen – Kennzeichnung alle Zulässigkeit nicht nachgewiesen – EM*
- 6.2.4 – Bodengruppe hinten links durchgerostet – EM*
- 6.2.4 – Bodengruppe hinten rechts durchgerostet – EM*
- 8.4.1 – Umweltbelastung: Motor undicht – Ölverlust mit Abtropfen – EM*
- 8.4.1 – Kühlsystem Flüssigkeitsverlust – EM*
- D1.1.21b – Radbremse 2. Achse rechts Freigängigkeit geringfügig eingeschränkt – GM
*EM steht für erheblicher Mangel, mit dem es keine Plakette gibt.
Nachdem ich ordentlich schlucken musste, hab ich mir das zuhause mal genauer angesehen. Mein Verständnis für das Ganze war dann eher so mittel.
- So dachte ich eigentlich, dass die Bremsen noch gut sind, da der Wagen immer noch „normal“ zu bremsen schien und auch nicht zur Seite zog. Dass er mir die Bremsen aufschreibt hätte ich also nicht gedacht. Obgleich ich im Nachhinein zugeben muss, aufgrund der Tatsache, dass ich nicht mehr allzu viel fahre (5 – 6.000 km/Jahr), sahen die Außenseiten der Bremsscheiben schon bisserl rostig aus. Hingegen die Beläge kaum abgefahren waren. Später, beim Tausch zeigte sich, dass die Scheiben innen noch deutlich schlimmer ausschauten.
Nachdem nun alle 4 Scheiben und alle Beläge neu sind, muss ich auch zugeben, dass das doch ein deutlich sichereres Bremsgefühl ist. Man muss nicht mehr so stark zutreten und der Wagen verzögert spürbar besser. Hier habe ich also die Notwendigkeit eingesehen.

- Weil ich´s ganz schick finde, es sich auch recht stabil anfühlt und zu meinem S 202 Esprit (Ausstattungsvariante etwas tiefer gelegt) passt, fahre ich auf dem Auto seit 2017, im Sommer 18″ Felgen mit 225/35/18er Bereifung, bin also damit schon mind. 4x durch die HU gekommen (1x war ich mit Winterrädern vorgefahren). Da es für mein Fahrzeug eine s. g. Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für diese Rad-Reifenkombination vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) gibt KBA 48891, muss man diese Räder auch nicht erst begutachten und in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Es genügt, wenn man diese ABE bei einer Kontrolle durch die Polizei oder eben bei der HU dabei hat und vorzeigen kann. Jeder kann dann sehen, dass man diese Räder nicht begutachten und eintragen lassen muss.
Jeder? Nein, einer is´ scheinbar immer irgendwann der Spielverderber. Der Prüfer bei der späteren 1. Nachprüfung sah das nämlich anders, das war nach meiner Wahrnehmung so´n „Ich-bin-das Gesetz-Typ“, aber dazu später mehr.
Als ich die Felgen kaufte, war das auch eine Bedingung für den Kauf. Ich hätte sie nicht gekauft, wenn man hätte hier erst großartig Geld in die Hand hätte nehmen müssen (schnell mal paar 100 €), um da extra noch eine Begutachtung zu machen und dann auch noch zum LRA, um das in den Fahrzeugschein eintragen zu lassen. Deshalb habe ich da beim Verkäufer auch explizit angefragt:
„… ich habe soeben bei Ihnen 4 Alu-Felgen bestellt (s. u.). Ich beabsichtige diese Felgen mit einem Reifen 225/35/18 (T87) zu kombinieren. Mir ist es besonders wichtig, dass ich diese Rad-/Reifenkombination ohne weitere Auflagen oder Eintragungen sofort an meinem Fahrzeug (0710/32401a; e1*93/81*0034*16) montieren kann und darf. Laut den Angaben zur Felge auf Ihrer Internetseite sowie im Gutachten 48891 sollte dies, nach meiner Einschätzung, auch möglich sein. Darf ich Sie bitten dies nochmals zu prüfen, meine VIN lautet: WDB2020781F965299“
Antwort vom Verkäufer:
„Bei dieser Radreifenkombination liegt eine ABE vor und Sie müssen nicht zum TÜV und auch nichts am Fahrzeug verändern. Wenn Sie keinen Anhänger nutzen reicht die Tragfähigkeit des Reifens mit 87 auf jeden Fall aus.“
Da der HU-Termin um 11:30 Uhr lag, ich somit der letzte Kunde vor der Mittagspause war und ich die ABE nur auf meinem kleinen Handy habe (was bisserl müßig zu lesen ist), haben wir – der Prüfer und ich – uns darauf verständigt, dass ich die ABE zu den Rädern bei der Nachprüfung mitbringe, bzw. zeige. Deshalb hat er sie mir erstmal als „nicht nachgewiesen“ aufgeschrieben. Für mich soweit akzeptabel, da ich eh nochmal kommen musste und ja wusste, dass mit den Rädern alles i.O. ist.
- Dass die Bodengruppe hinten links und rechts auf ca. 10 cm durchgerostet war, is´ auch nicht weiter schlimm. Das kann man gut verschweißen.
- Problematischer war dann schon der Teil mit der Bremsleitung. Soweit die nur unter dem Bodenblech zu reparieren ist, mag das noch gehen. Wenn aber bis ganz nach hinten zu den Bremssätteln repariert werden soll, dann muss der Tank mindestens abgesenkt, oder sogar ausgebaut werden. Und das ist ein ziemlicher Aufwand und teuer. Paar Tage später hab ich den Prüfer dann angerufen, was genau mit „mitte“ gemeint ist, er meinte: nur das Stück unter dem Fahrzeugboden. Ok., das war schon mal gut. Noch nicht geklärt war, was korrosionsgeschwächt genau in der Folge bedeutet: muss man die Leitung tatsächlich tauschen, oder genügt, wenn man den Rost ordentlich beseitigt und Unterbodenschutz neu aufträgt, was im Einzelfall auch möglich ist, wie mir ein weiterer Prüfer weitere Tage später bestätigte. Ihr könnt euch natürlich denken, worauf ich plädierte … 😉
- Jetzt zu den Umweltbelastungen: Es hing ein Tropfen Öl und ein Tropfen Wasser runter, die aber nicht auf die Straße tropften. Das kann vom Reparaturaufwand alles Mögliche sein, die Spanne reicht von: man putzt es vor der Nachprüfung ordentlich trocken, oder man zerlegt den Motor für ne neue Zylinderkopfdichtung. Ich hab mich für die einfache Variante entschieden, was auch vom Nachprüfer akzeptiert wurde. Es tropft auch nix. Ich vermute sogar, dass das Öl eher von der Servolenkung noch da unten hing, denn da ist mir vor einiger Zeit eine Dichtung geplatzt, und ein Großteil des Servoöls in den Motorraum gelaufen. Egal, eine Gefahr für den Planeten besteht mal nicht.
- Kurios wurde es dann bei den Blinkerlampen. Da das das kleinste Problem war, hab ich einfach neue gekauft. Beim Tausch habe ich dann aber schon mit dem Kopf schütteln müssen. Die alten waren eigentlich noch gut:

Wie der Prüfer hier durch das Streuglas der Blinker diese minimalen Abplatzungen sehen konnte, wird wohl immer sein Geheimnis bleiben. Erst recht, warum er das als erheblichen Mangel (EM) beurteilt hat. Ich meine, Bremsen und – leitungen, Durchrostungen, tropfender Motor etc. sind nachvollziehbare erhebliche Mängel, aber das …? Naja, wegen der paar Euro lohnt sich das Streiten nicht. Hätte das Bestand haben sollen und wäre aber am Fahrzeug sonst alles in Ordnung gewesen, dann hätte ich allein wegen der Lampen die Plakette nicht bekommen. In dem Fall hätte ich dann aber schon bisserl gemault.
- Den geringen Mangel der geringfügig eingeschränkten Freigängigkeit der Radbremse hinten haben wir dann im Zusammenhang mit dem Tausch der Scheiben und Beläge behoben. Das war also kein großes Problem.
11.05.2026 – Die Zweitmeinung
Soweit zur Ausgangslage auf dem Weg zur Plakette.
Da das Auto ja sowas wie ein alter schwerkranker Patient ist, versucht man natürlich eine Zweitmeinung einzuholen, was genau das alles zu bedeuten hat, und wie man es am besten und günstigsten repariert. Also zu einer mir bekannten Freien Werkstatt gefahren, wo der Meister mir auch einen kostenlosen Termin für den 11.05. eines Prüfers einer anderen Prüforganisation vermittelte. Einfach, um mal zu sehen, was er zu dem Ganzen sagt.
Meine Hoffnung, dass der dann sagt, machst halt das und das und so, und dann kriegen wir das schon irgendwie hin, erfüllte sich allerdings nicht. Im Gegenteil, es wurde nur noch schlimmer. Hauptsächlich gings um die Bremsleitungen. Der wollte wirklich, dass ich die gesamten Leitungen bis über dem Tank und somit bis zu den Bremssätteln tauschen lasse, mit allem Drum und Dran: Tank, ev. noch Auspuff und Achse etc.. Begründet hat er es damit, dass wir ja nicht wollen, dass ich irgendwann mit geplatzter Bremsleitung ein Kind auf dem Schutzweg überfahre. „O.m.G.“, dachte ich mir, „geht´s noch ne Spur dramatischer? Unter Apokalypse machen wir´s in D wohl nicht mehr?“ – naja, das allseits bekannte und typisch deutsche Geschäft mit der Angst, mit sich gegenseitigen Panik machen.
Dabei muss man wissen, dass ein HU-Prüfer nur Mängel bewertet, die im Rahmen der Hauptuntersuchung ohne Demontage oder zerstörende Eingriffe und mit den üblichen Prüfmitteln (insbesondere Sichtprüfung, Hebebühne, Bremsenprüfstand, Schraubenzieher o.ä.) visuell und funktional feststellbar sind. Deshalb bin ich vermutlich z.B. mit diesem Loch

auch paar Mal durch die HU gekommen, weil das nicht einsehbar hinter Kunststoffverkleidungen liegt und das auch nicht zwischen zwei HU-Terminen so entstanden ist. Ich hatte es ja selber erst bemerkt, als es schon so ausschaute.
Die Reparaturen
Die Reparaturen verliefen dann den Umständen entsprechend einigermaßen glimpflich. Die hinteren Durchrostungen wurden zugeschweißt, neue Bremsen (Scheiben, Beläge) drauf, die feuchten Stellen ordentlich gesäubert und nachdem klar war, dass die Bremsleitungen nicht zwingend getauscht werden müssen, wurde die Minimallösung mit Rost entfernen und neuem Unterbodenschutz gewählt.
29.05.2026 – Die 1. Nachprüfung
Trotz dem das alles nicht allzu schwierig war, verging doch fast der ganze Mai bis ich eine Nachprüfung (meist so um die 20,- €) am Freitag, 29.05. riskieren konnte. Dafür hat man einen Monat Zeit. Da ich am 30.04. zur HU war, war Deadline für mich also Montag der 01.06., weil der letzte Tag des Mai glücklicherweise ein Sonntag war, und sich das rechtliche Ende des Monats dann auf den nächsten Werktag verschiebt, § 193 BGB. Kommt man noch später muss man die gesamte HU mit erneut ungewissem Ausgang nochmal neu machen, was wieder 160,- bis 180,- € gekostet hätte, was ich unbedingt vermeiden wollte.
Aber der Reihe nach:
Ich fahre also ohne Termin zur Nachprüfung, mit einem doch unsicheren Gefühl im Bauch, ob das was wir da gemacht haben, auch so akzeptiert wird. Bremsen waren sofort ok., Lampen natürlich auch, selbst die Bremsleitungen und die Feuchtstellen wurden abgesegnet.

Blieben also nur noch die Roststellen und die Räder. Die eine Roststelle hat er akzeptiert, die andere aber nicht, da haben wir ein Stück übersehen. Und weil´s grade Spaß machte, hat er gleich noch an ner anderen Stelle den Schraubenzieher durchgestoßen. „Mist“, dachte ich, „aber vielleicht krieg ich das über´s Wochenende noch hin“.
Nun zu den Rädern: ich war ziemlich siegessicher – was der Prüfer wohl gemerkt hat – er aber vermutlich gedacht hat: das woll´n wir erst mal sehen. Irgendwie schien er mich auch nicht zu mögen. Naja, ich versuchte ihm die ABE auf meinem Handy zu zeigen, worauf er meinte: sie glauben doch wohl nicht im Ernst, dass ich mir das auf dem kleinen Handy anschaue (Nokia 700). „Dann geben sie die KBA Nummer in ihren PC ein, dann können sie es nachlesen“, antwortete ich. Er fand dann auch sofort die ABE, die ich selbst vor einiger Zeit bei Motor-Talk hochgeladen hatte und wo die für mein Fahrzeug relevanten Stellen bereits gelb markiert waren.
Dass mein Fahrzeug dort auf Seite 21 mit der Bereifung 225/35/18 eingetragen war, hat ihn nicht interessiert, er fokussierte sich auf die Auflage A02, wo besagt:
„A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.„
Genau diese Freistellung ist in der ABE für die Felgen gleich am Anfang (Seite 2) enthalten, ist fett gedruck und war zusätzlich von mir gelb markiert:
„Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.“
Hat er aber auch ignoriert. Mein Einwand, dass ich mit den Rädern schon 4x durch die HU bin, hat ihn auch nicht interessiert. Dies nun wenigstens als Hinweis zu sehen, vielleicht doch noch mal genauer nachzuschauen, kam ihm nicht in den Sinn; er war von sich überzeugt. Anm.: Diese Textstelle auf Seite 2 überwiegt den ersten Satz in der A02. Die A02 ist nur ein allgemeiner Textbaustein, der vermutlich in jeder ABE steht.
Da mir in dem aufgeregten Moment auch keine weiteren Argumente einfielen, musste ich es erst mal zähneknirschend so hinnehmen, aber zumindest standen jetzt auf der Nachprüfung nur noch die Roststellen und die Räder. Bis Montag 17:00 Uhr (Feierabend Prüfstelle) war also noch Zeit das zu beheben und nochmal vorzufahren. Zum Glück hatte ein Bekannter dann am Sonntagabend noch Zeit, der mir das noch ordentlich verschweißt hat.
Für die Räder hätte ich halt schnell die Winterräder drauf gemacht und wär´ damit vorgefahren. Aber ich dachte mir: „nein, das machst du nicht, die 18″-Räder sind eintragungsfrei und das werde ich auch beweisen“. Also am Wochenende noch ausgiebig recherchiert, bis dann 1.000%ig klar war, dass der Nachprüfer falsch liegt.
Freitagabend hatte ich meinem Unmut dann auch noch in einer entsprechenden Rezension zu der Prüfstelle Luft gemacht und gleichzeitig eine BeschwerdeMail an die Zentrale der Prüfstelle geschickt, was dann bereits am Montag (01.06.) Wirkung zeigte.
Montag, 01.06.2026 – Die 2. Nachprüfung – The Day of Decision
Mein Bekannter, der mir die Bremsleitungen gerichtet hatte und einen Teil der Schweißarbeiten ausführte, hatte mir am letzten Freitag angeboten, dass er mit mir zu einer anderen Prüfstelle fährt, weil er den Prüfern dort vielleicht besser als ich erklären kann, was wie genau gemacht wurde. Das Angebot nahm ich gern an, da ich in meiner Aufregung manchmal dazu neige, etwas überzureagieren. 😉
Nun gut, wir verabredeten uns für Montag 15:00 Uhr und fuhren kurz darauf gemeinsam zur Prüfstelle. Das war nun aber die Prüfstelle, wo der Prüfer Anfang Mai her war. „Oh weh“, dachte ich mir, „wenn ich an den komme, der mich den Tank ausbauen lassen wollte, wird das nicht gut ausgehen“.
Ihr ahnt es vielleicht schon, es kam wie es kommen musste, es war der Tankausbauer-Prüfer. Auch wenn seit unserem letzten Zusammentreffen fast 3 Wochen vergangen waren, erkannten wir uns sofort wieder. Das Erste, was er sagte: „hast du die Bremsleitungen getauscht?“. Worauf ich patzig erwiderte: „das geht dich gar nix mehr an, die sind schon erledigt“. Woraus sich ein hitziges Wortgefecht entwickelte – die auf ihre Autos wartenden anderen Kunden hatten ihren Spaß. Mein Bekannter ging dann dazwischen und beruhigte die Gemüter etwas. Hauptsächlich ging´s jetzt zunächst darum, dass ich nur den Prüfbericht der ersten Nachprüfung vom letzten Freitag (29.05.) dabei hatte, und nicht den Hauptprüfbericht von Ende April. Allein mit dem Nachprüfbericht kann er mir ohnehin keine Plakette erteilen, da da die Abgasuntersuchung (AU) nicht dokumentiert ist, und dass die i.O. war, glaubt er mir natürlich nicht.
Wir vereinbarten, dass ich kurz zur ersten Prüfstelle fahre und den Hauptprüfbericht dort nochmal ausdrucken lasse, is´ nur ca. 1 – 2 km.
Auf dem Weg dorthin habe ich dann aber entschieden, zu dem fährst du nicht mehr zurück, das gibt nur weiteren Ärger und Streit.
Was jetzt passiert, kannst du dir nicht ausdenken, ist aber wahr:
Genau in dem Moment gg. 16:00 Uhr – also eine Stunde vor Deadline – wo ich auf den Hof der ersten Prüfstelle fahre, klingelt das Telefon, die Prüfstelle ist dran. Man wollte mit mir über die Nachprüfung letzten Freitag sprechen und klären was da schief gelaufen ist. Was wohl eine Folge meiner Beschwerden vom letzten Freitag gewesen sein dürfte.
Nachdem wir erkannten, dass wir auch von Angesicht zu Angesicht sprechen können, erklärte ich dem Prüfer nochmal, dass meine Räder eintragungsfrei sind und zeigte ihm das auch auf meinem Handy. Er nahm sich nur die Gutachtennummer und die KBA-Nummer und setzte sich in seinem Büro an den PC, wo er das überprüfte. Endlose Minuten der Anspannung vergingen, bis er dann zu mir kam und sagte: „ja sie haben Recht, die Räder müssen nicht eingetragen werden“. Ein Gebirge von Felsbrocken viel mir vom Herzen.
Auch wenn ich mir zwar 1.000%ig sicher war, hatte ich doch keinen Bock auf weitere Streitereien. Denn wenn das wieder schief gelaufen wäre, hätte ich mich dort angekettet oder festgebappt, oder irgendwas in der Art, dann hätte ich die Sache richtig eskalieren lassen, weil, so sicher wie in dem Fall, bin ich mir meiner Sache selten gewesen.
Die Gemüter beruhigten sich aber dann ganz schnell, wo dieser Prüfer maßgeblichen Anteil dran hatte. Trotz meiner Aufregung blieb er stets korrekt, kompetent, sachlich und freundlich – dafür Danke. Die Prüfung der zwei Schweißstellen war dann auch nur noch Formsache, die Plakette wurde erteilt, der Prüfbericht ohne erkennbare Mängel ausgestellt und der Stempel im Fahrzeugschein für die nächste HU reingedrückt. Wir verabschiedeten uns nett per Handschlag und alles war wieder gut.
Alles? Nein, alles noch nicht, denn ich musste ja dem Tankausbauer-Prüfer der zweiten Prüfstelle noch Bescheid geben.
Die Kirsche auf der Torte
Beseelt von meiner Plakette und mit stolz geschwellter Brust konnte ich mir es nicht verkneifen, doch noch mal zurück zum vorherigen Prüfer zu fahren, um ihm meinen abschließenden Prüfbericht unter die Nase zu halten. Was ich dann auch im wahrsten Wortsinn tat, ich hielt ihm das Dokument direkt vor die Nase, und als er danach greifen wollte, zog ich es zurück. Auf seine Frage, warum ich es ihm nicht aushändige, antwortete ich: „weil ich nicht weiß was du damit vorhast“. Die umstehenden Kunden hatten wieder was zum Schmunzeln.
Allzu viele Worte sind dann auch nicht mehr gewechselt worden. Ich bot ihm zum Abschied aber an, dass wir uns mal auf ein Bier treffen können, und dann in Ruhe über Sinn und Unsinn dieser ganzen Prüferei reden könnten. Dass da was draus wird, glaube ich zwar nicht, is´ letztlich aber auch nicht so wichtig, für mich war wichtig, dass ich nun endlich wieder die Berechtigung habe, zwei weitere Jahre mit meinem Schatzi fahren zu dürfen.
Ente gut, alles gut.

Und die Moral von der G´schicht´
… HU lohnt sich nicht.
Naja, ganz so einfach is´ es natürlich nicht, hat sich aber gereimt. 😉
Natürlich ist ein regelmäßiger grundlegender Check sinnvoll. Aber daraus abzuleiten, dass unsere Straßen nur deswegen so sicher sind, weil wir uns alle 2 Jahre eine Plakette auf´s Auto kleben lassen, halte ich für zu kurz gegriffen. Am Ende sorgt die regelmäßige Wartung in den Werkstätten und das Eigeninteresse der Fahrer eher für mehr Sicherheit, als der Stempel, der alle zwei Jahre vergeben wird. Im Gegenteil, es gibt sogar Studien, die einen kurzzeitigen leichten Anstieg des Unfallrisikos unmittelbar nach einer HU verzeichnen. Was ich auch nachvollziehen kann, denn der Aufkleber verleiht z.T ein subjektives Sicherheitsgefühl, was er tatäschlich nicht liefert.
Alternative
Wenn ich was zu sagen hätte, dann würde ich schon dafür plädieren, dass Autos alle 2 Jahre zur HU müssen, der Prüfer aufschreibt, was zu machen ist und der Kunde – als mündiger und verantwortungsvoller Bürger – dann ohne Nachprüfung selbst entscheidet, was er macht und was nicht. In meinem Fall wären das z.B. die Lampen gewesen, die hätte ich dann ganz sicher nicht getauscht.
Damit das Ganze aber auch funktioniert, muss es natürlich strafbewehrt sein, d.h., stellt sich im Schadensfall (Unfall) heraus, dass da was aufgeschrieben aber nicht repariert wurde und der Unfall damit erst verursacht oder verschärft wurde, haftet der Fahrzeughalter.
Praktisch könnte das so aussehen:
- Damit sich später keiner hinstellen kann, dass er nicht gewusst hat, dass bei den vom Prüfer aufgeschriebenen Mängeln was Wichtiges dabei ist, arbeitet der Prüfer mit Ampelfarben:
Grün: Ein kleiner Mangel (wie meine Lampen oder ein Kratzer im Spiegel). Schön, wenn man es macht, aber kein Druck.
Gelb: Verschleißteil nähert sich der Grenze. Sollte demnächst gemacht werden.
Rot: Lebensgefährlich (Bremsen runter, Federstütze durchgerostet). Wer das auf dem Zettel hat und trotzdem weiterfährt, handelt mit absolutem Vorsatz. Wobei die Möglichkeit für den Prüfer, das Fahrzeug im Extremfall sofort still zu legen, natürlich erhalten bleibt.
Oder anders gesagt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, das weiß jeder.
- Absicherung von Werkstätten:
Wenn ein Kunde mit seinem HU-Zettel in die Werkstatt geht, und meint, was Rotes nicht machen zu lassen, kann, oder besser muss die Werkstatt die gesamte Reparatur ablehnen, um im Schadensfall nicht selbst in der Haftung zu stehen. Womit sich der Kunde auch selbst entlasten kann, wenn er im Schadensfall nachweisen kann, dass er alles Rote hat von einer Fachwerkstatt reparieren lassen. Repariert der Kunde selbst, aber fehlerhaft, haftet er ebenfalls. - Schutz von Geschädigten bzw. Opfern:
Ohne Haftpflichtversicherung darf niemand Auto fahren. Der Schutz von Geschädigten oder Opfern bleibt also erhalten. Wer Rot aber nicht repariert hat und es zum Unfall aufgrund dessen kommt, oder ein Unfall dadurch verstärkt wurde, haftet für den entstandenen Schaden selbst, ggf. mit seinem gesamten Vermögen. Und kann er nicht zahlen, geht´s ab in den Bau, so wie bei Schwarzfahrern ja auch möglich. Den Versicherungen wird die Möglichkeit eingeräumt, so einen Schädiger in Regress zu nehmen.
Das ist natürlich nur eine Gedankenflatulenz von mir und mit Sicherheit nicht gänzlich zu Ende gedacht. Ich denke aber, bei so einem HU-System würden sich die Meisten schon gut überlegen, ob sie Bremsen oder Bremsleitungen reparieren lassen oder nicht. Der Staat würde damit auch zu erkennen geben, dass er seine Bürger wertschätzt, und ihnen zutraut, selbst verantwortungsbewusst zu denken und zu handeln. Bei uns früher im Osten gab´s sowas auch nicht, weil es weder eine Notwendigkeit noch die Möglichkeiten dazu gab. Wir mussten eben selber Verantwortung übernehmen. In Florida und anderen Bundesstaaten gibt´s sowas selbst heute noch nicht, da fährt jeder eigenverantwortlich, und es ist nicht bekannt, dass die Leute sich dort, aufgrund technischer Mängel, überdurchschnittlich oft gegenseitig tot fahren würden. Und viele solcher Streitereien wie bei mir würde es erst gar nicht geben.
So ein System, das den bevormundenden Nannystaat minimiert und den mündigen Bürger mehr in die Verantwortung nimmt, würde mMn. auch stark zum gesellschaftlichen Frieden beitragen, wenn ich eben nicht genervt durch unsinnige Regeln gegängelt oder gar gemaßregelt werde, wenn ich verantwortungsbewusst gewisse Entscheidungen selbst treffen darf. Warum sind die meisten Amis denn so selbstbewusst und stolz auf ihr Land? Auch, weil der Staat ihnen eben nicht alles vorschreibt, was sie zu tun und zu lassen haben.
Schreibt mir gern in die Kommentare, was ihr davon haltet.

Dass sich so ein System dennoch in D nie durchsetzen würde, ist mir schon bewusst. Weil wir in einem Land leben, das süchtig nach möglichst vollständiger Risiko-Absicherung ist – die es ohnehin nicht gibt. Einerseits sind die Bürger mittlerweile so erzogen, dass jeder Furz abgesichert wird und andererseits vertraut der Staat seinen Bürgern schlichtweg nicht mehr. Lieber reguliert man alles bis zum Erbrechen durch und füttert damit den riesigen Verwaltungsapparat von TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ und wie sie alle heißen, anstatt den Leuten zumindest ein Stück weit die Verantwortung für ihr eigenes Leben und Handeln zurückzugeben. Klar, bei so einem System würden vielleicht auch ein paar Arbeitsplätze wegfallen (weil die ganzen Nachprüfungen ja überflüssig wären) – und das muss ja um jeden Preis vermieden werden. Das dürfte der eigentliche Grund sein, warum man das bisherige System am Laufen hält, denn mehr Sicherheit kommt damit kaum auf die Straße, so wie mein Fall mit der Urlaubsfahrt 2019 und mit den diesjährigen Bremsleitungen zeigt:
Der eine Prüfer meint, dass die gesamten Bremsleitungen bis zu den Bremssätteln getauscht werden müssen, der andere begnügt sich für dieselben Leitungen damit, dass man den Rost beseitigt und neu konserviert. Ob meine Leitungen nun 100%ig sicher sind weiß ich deswegen auch nicht, fahre dann aber so, wie es meinem und dem meines Autos Alter entspricht. Also nicht mit 80 auf den Schutzweg zu, um dann wie eine Irrer zu bremsen. Das ist dann das was ich Eigenverantwortung nenne.
Mein gesamter Fall zeigt aber, wie sehr man bei so einer Hauptuntersuchung von banalen Zufällen – also davon was der Prüfer grad für Laune hat, ob er dich oder deine Automarke mag oder nicht, ob er privaten Ärger hat oder alles glatt in seinem Leben läuft, ob er grad unter Zeitdruck steht oder Langeweile hat, ob er jung oder erfahrener ist, ob er übermäßig pingelig oder sachlich korrekt ist, kurz, welchen Charakter er hat – abhängig sein kann. All das, und sicher noch viele weitere Faktoren, können das Prüfergebnis und die damit verbundenen Kosten beeinflussen. Ob das zu mehr Sicherheit auf unseren Straßen führt, darf bezweifelt werden … .
Der mit deutlichem Abstand größte Unsicherheitsfaktor im Straßenverkehr ist immer noch der Mensch, und nicht die Technik, die er benutzt, vgl. Statistisches Bundesamt:
Nach den Daten des Statistischen Bundesamtes entfallen bei Unfällen mit Personenschaden etwa:
- 88 % auf menschliches Fehlverhalten
- 8,2 % auf allgemeine Ursachen (z. B. Glätte, Nebel, Wild, Straßenzustand)
- 2,7 % auf Fehlverhalten von Fußgängern
- nur 1,0 % auf technische Mängel oder Wartungsmängel am Fahrzeug
Die häufigsten konkreten Unfallursachen sind:
- Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren sowie Ein- und Anfahren
- Missachtung der Vorfahrt
- Ungenügender Abstand
- Nicht angepasste Geschwindigkeit
- Falsche Straßenbenutzung
- Alkoholeinfluss
- Fehler beim Überholen
Technische Mängel liegen damit weit hinten. Selbst innerhalb dieser kleinen Gruppe sind die häufigsten Defekte:
- Reifen
- Beleuchtung
- Bremsen
- Lenkung
Womit nahe liegt, dass die aktuelle Form der Hauptuntersuchung von (privaten) Kraftfahrzeugen wohl doch mehr einem Selbstzweck dient, als dass damit – statistisch gesehen – die Zahl der Unfälle signifikant minimiert werden würde.
Disclaimer
Dieser Bericht spiegelt meine private Meinung und meine persönlichen Erlebnisse wider und soll die aktuelle Form der Hauptprüfungen zur Diskussion stellen. Da ich kein Kfz-Sachverständiger oder Jurist bin, kann ich keine Gewähr für die Richtigkeit oder Aktualität der Angaben übernehmen. Jede Prüfstelle und jeder Fall ist anders – verlasst euch im Zweifel also bitte immer auf die offiziellen Richtlinien oder fragt euren Prüfer direkt.
Zum Thema siehe auch:
In ein paar Tagen geht´s dann auch weiter mit der Aufarbeitung der gerichtlichen Auseinandersetzung mit Mercedes. Die HU war mir aber erst mal wichtiger. Der 13. Teil – Der Endgegner, das OLG Stuttgart ist jetzt (12.07.2026) verfügbar.
