1. Teil – Wie das Grauen begann

Wie das Grauen begann

2001 – Die Kaufentscheidung

Im Jahr 2001 standen mal wieder Überlegungen zu einem neuen Auto im Raum. Da der damalige Schwiegervater ein Renault Autohaus besaß stand entweder ein neuer Laguna oder ein jung gebrauchter C-Klasse Mercedes zur Auswahl, wobei da ein C 180 schon die finanzielle Obergrenze war. Im Internet fand ich von der Niederlassung Böblingen einen Jahreswagen – meinen jetzigen C 180 T – mit ca. 8.200 km für 41.900,- DM, für den ich mich am Ende auch entschieden habe, da ich als Ossi – so wie sicher viele meiner „Artgenossen“ – irgendwie schon immer von einem Mercedes träumte.

Und letztlich war das Auto ja auch – ohne Aufpreis(!) – mit einer 30-jährigen Garantie gegen Durchrostung ausgestattet. Was praktisch so viel bedeutet, dass es nie rosten würde, denn wenn es 30 Jahre nicht durchrostet, dann kann es auch gar nicht erst anfangen zu rosten, da so ein Prozess ja keine 30 Jahre dauert – vielleicht 10 Jahre. Dass es aber erst nach 20 Jahren anfangen würde zu rosten und dann auch erst nach Ablauf der 30 Jahre durch wäre, ist auch nur schwer vorstellbar.

Das Ganze klang/klingt zwar damals wie heute eher unwahrscheinlich, aber wenn es ein Hersteller mit so einer Reputation garantiert, dann muss es doch stimmen, oder …… ? „Naja“, dachte ich, „selbst wenn es nicht funktioniert, dann leben wir ja zumindest in einem Rechtsstaat, wo man Garantiezusagen auch einfordern kann, sollte sich der Garantiegeber versuchen um seine Zusicherungen zu drücken.“


Wie auch immer, sieht man mal vom Rost ab, habe ich die Entscheidung jedenfalls nie bereut, das Auto war (und ist) für mich ansonsten immer ein treuer und zuverlässiger Begleiter – wir haben halb Europa damit bereist. Selbst heute, nach über 25 Jahren, hat und kann das Auto immer noch alles was ich mir von einem Auto wünsche – mehr brauche ich nicht. Im Gegenteil, die neueren Autos, wo´s ständig irgendwo piepst und blinkert, und keiner weiß, was das Auto eigentlich von einem will, würden mich nur nerven. Von den Möglichkeiten, an dem Auto noch vieles selbst reparieren zu können, ganz abgesehen.

African HU: Ohne Mängel – vermutlich 🤣

Die Werbeaussage: „Ein Mercedes gilt allgemein als ein Vorbild an Zuverlässigkeit und Langlebigkeit.“ kann ich für mein Auto durchaus bestätigen. Er tut letztlich immer noch, was er soll: mich einigermaßen sicher, zügig, zuverlässig, individuell, komfortabel und durchaus auch günstig von A nach B bringen. Wenn der Rost nicht wäre, könnte man so ein Auto ewig fahren, was ja andernorts (wo man wegen Rost jetzt nicht ganz so pingelig ist wie wir, s. rechts 🤣) durchaus unzählige Male bewiesen wird.

Beweis:

Den Beitrag zum Video findet ihr hier.

Aber gut, das soll´s dann auch gewesen sein mit Werbung für Mercedes – krieg ja schließlich kein Geld dafür. 😉


2002/03 – Der erste Rost

Nach meiner Erinnerung wurden ungefähr im Jahr 2002/03 die ersten kleinen Rostblasen sichtbar; zunächst um die Griffmulde der Heckklappe (T-Modell = Kombi). Das sind zwar offiziell noch keine Garantiefälle im Sinne von „Durchrostung von innen nach außen“, wurde aber dennoch anstandslos repariert. Auf Kulanz, wie es hieß, auch wenn man schon spürte, dass die Werkstätten nicht sonderlich begeistert über solche Reparaturen waren. Ich war wohl nicht der Einzige, der mit sowas bei denen aufschlug.

Man hätte aber hier schon ahnen können, dass das Unheil bereits an anderen, noch nicht sichtbaren Stellen, seinen Lauf nahm – auch wenn ich eher noch den Vogel Strauß mimte, und mir sagte: kann ja mal passieren.

2007 – Die erste große Rostreparatur

2007 schlug das Grauen dann erstmals erbarmungslos zu und meine Naivität fiel mir vollends auf die Füße, 1. größere Rostreparatur stand an:

  • Korrosion am Kotflügel v./l. – Ursache: Mangelnder Korrosionsschutz
  • Korrosion am Kotflügel v./r. – Ursache: Mangelnder Korrosionsschutz
  • Korrosion am Kotflügel h./l. – Ursache: ihr ahnt es bereits: Mangelnder Korrosionsschutz

Wurde auch alles – noch auf Kulanz – repariert. Zuvor wurde – nach meiner Erinnerung – noch im selben Jahr auch noch die Tür hinten rechts wegen Rost repariert. Der Hammer dabei war, da man dazu die Tür auseinander bauen musste, ist der Werkstatt dabei der Haltegriff (A202 815 08 36) – weil man da wohl kräftig dran ziehen muss – zerbrochen. Normalerweise das Problem der Werkstatt. Nicht so in der Werkstatt: Der Meister erklärte mir, da ich ja jetzt einen neuen Griff bekommen würde, bzw. bekommen habe, sollte ich wenigstens die Hälfte von den veranschlagten ca. 100,- € bezahlen (Rechnung liegt vor). Ich war natürlich mächtig sauer, hab aber letztlich doch zähneknirschend bezahlt, schließlich wollte ich ja auch in Zukunft mein Geld noch in der Werkstatt abgeben dürfen und nicht in Ungnade fallen.

Damals war ich noch auf dem Kraut, dass nur eine richtige Mercedes-Werkstatt auch wirklich an meinen Mercedes ran darf – heute weiß ich: was für ein Unsinn …

Spätestens ab hier war mir dann aber auch klar, dass das was hier noch gemacht wurde, eigentlich schon nur noch äußere Kosmetik war, denn Rost, wenn er sich einmal so massiv zeigt, lässt sich praktisch nicht mehr aufhalten, insbesondere nicht an den Stellen, wo man ihn auf den ersten Blick ohnehin nicht sieht. Wie man später (2017) auch auf diesem Bild eindrucksvoll sehen kann:

Zu der Zeit, also bis ca. 2015, hab ich auch noch keine Bilder von den Roststellen gemacht, da ich ja noch auf dem Tripp war Mercedes zu vertrauen und (noch) keinen Sinn darin sah, alles zu dokumentieren.

Nachdem das Auto in 2007 also nochmal etwas aufgehübscht wurde, war dann aber Schluss mit lustig: weitere Kulanzreparaturen wurden nicht mehr übernommen. Das ginge nur ca. 7 – 8 Jahre, hieß es. Von meiner Behauptung, dass das eigentlich schon alles Garantiefälle im Sinne der Durchrostungsgarantie waren, wollte man nix hören.


Es wurde dann auch heftig (deutschlandweit und vor Gericht) darüber gestritten, was denn überhaupt „Durchrostung von innen nach außen“ bedeutet. Mercedes argumentiert so:

Durchrostung von innen nach außen bedeutet, dass der Rost auf der Innenseite des Blechs seinen Ursprung hat und sich dann von „innen nach außen“ durchfrisst, bis sich dann der Lack abhebt. Das ist zwar clever, aber nicht haltbar, denn dann wenn sich der Rost in einem solchen Fall bereits soweit durchgefressen hat, dass er außen sichtbar wird, ist es ja nicht mehr möglich, festzustellen, wo der Rost nun tatsächlich seinen Ursprung hatte – womit Mercedes aus dem Spiel wäre.

Ganz so einfach ist es aber nicht. In einem bemerkenswerten Urteil des OLG Jena hat das ein Gutachter auch klargestellt:

Zitat: „Der Sachverständige definiert den Begriff „Durchrostungen von in-nen nach außen“ als solche Korrosionsprozesse, bei denen ohne eine mechanische Beschädigung der Lackierung (Korrosionsschutz) das Blech zu rosten beginnt.“ – also unabhängig davon, ob der Rost nun seinen Ursprung auf der Innen- oder Außenseite des Blechs (unter dem Lack) genommen hat. Entscheidend ist also, dass der Rost seinen Anfang allein, ohne mechanische Beschädigung von außen, genommen hat, was in der Praxis solcher Rostfälle meistens der Fall sein dürfte, und man bei Mercedes auch davon gewusst haben muss, denn schließlich gab es eine Dissertation zum Thema: „Mikrobiologischer Befall von Elektrotauchlack in der Automobilindustrie„, in den Produktionsstätten der damaligen DaimlerChrysler AG.

In einem weiteren Gerichtsverfahren zu Korrosionsschäden an Fahrzeugen dieses Herstellers wird in einem Gutachten u. a. festgestellt:

Zitat: „an dem Pkw Mercedes-Benz …, befinden sich folgende Korrosionsschäden:

a) an den Kotflügeln vorne und hinten links und in deren Radläufen,
b) an der linken hinteren Türunterkante sowie vor dem Radlauf,
c) an der Fahrertürunterkante,
d) an den Radläufen der rechten vorderen und hinteren Kotflügel,
e) an der Unterkante der rechten Beifahrertür,
f) an der Unterkante der rechten hinteren Tür,
g) in der Reserveradmulde,
h) rund um den Türgriff am Heck.

Diese Schäden sind auf eine selbstständige Durchrostung zurückzuführen („von innen nach außen“), die die Substanz des Fahrzeuges schädigen und eine Schwächung des Karosserieblechs zur Folge haben.“


Auf meinem Bild oben sieht man so eine selbsttätige Durchrostung auch ganz gut: dort wo das Kabel für den Seitenblinker auf dem Kotflügel rauskommt, klafft ein riesiges ca. 15 – 20 cm im Durchmesser großes Loch. Das hat der Hersteller nicht so groß gewählt, um da das Kabel für den Blinker bequemer durchführen zu können, das ist im Laufe der Jahre von selbst entstanden, und zwar ohne, dass es einer mechanischen Beschädigung von außen bedurft hätte. Denn dort kommt kein Steinschlag oder Sonstiges hin. Und Unfall hatte ich nie – toi, toi, toi.


Nun gut, nachdem das Auto erst mal wieder ansehnlich war, fand ich mich zunächst auch damit ab, dass es im späteren Verlauf keine weiteren Rostreparaturen aus Kulanz mehr geben würde. Das Unheil nahm natürlich trotzdem seinen Lauf.

Meine Talerchen brachte ich bis 2015 weiterhin regelmäßig und brav zu Mercedes zu den vorgeschriebenen Serviceintervallen, da ich mir ja wenigstens die theoretische Chance auf eine umfangreiche Garantiesanierung erhalten wollte – und geheilt davon, dass nur eine MB-Werkstatt einen Mercedes warten und reparieren könne, war ich ja auch nocht nicht. Wenn man erst mal die Kundendienste hat schleifen lassen, wird es noch schwieriger Rost-Garantieansprüche aus der mobilolife geltend zu machen. Das Erste, was dann behauptet wird, ist, dass man die Kundendienste nicht hat regelmäßig machen lassen, was aber eine Garantiebedingung ist. Mein Servicescheckheft war aber diesbezüglich bis 2015 in Ordnung, was mir ja auch bestätigt wurde.

Ein späterer Anwalt von Mercedes machte dann zwar, weil er mein Servicescheckheft nicht direkt angreifen konnte – gestützt auf ein Urteil des AG Stuttgart/Bad Cannstatt (03.09.2020, 10 C 957/20) daraus:

🔧 Amtsgericht Stuttgart/Bad Cannstatt:

Auszug aus: Schriftverkehr AG Stuttgart
Datum: [17.08.2021]
Quelle: Schriftsatz des Vertreters der damaligen Daimler AG (Parteivortrag)
Zitat: „[…] Es ist anerkannt, dass Ansprüche aus der mobilo-life-Garantie die taggenaue bzw. kilometergenaue Einhaltung der Wartungsintervalle voraussetzen, …“

Nun, nur weil ein einzelnes Amtsgericht mal einen schlechten Tag hatte, bedeutet das noch lange nicht, dass das was die da behaupten tatsächlich allgemein anerkannt ist. Im Urteil steht, Zitat: „Das Gericht sieht auch keine Bedenken hinsichtlich der Auslegung der Garantiebedingungen, dass eine taggenaue Wartung vorzu-nehmen ist.“

Ober- oder gar höchstrichterlich hätte das sicher keinen Bestand, denn wie das in der Praxis einzuhalten wäre, wird weder vom AG noch vom gegnerischen Anwalt erklärt. Solche Entscheidungen darf man dann auch nicht überbewerten, denn hier wird die Kausalität komplett ausgeblendet. Der Garantieschaden müsste mit dem Nichteinhalten eines tag- und/oder kilometergenauen Wartungstemins zusammen hängen. Wenn der Hersteller bspw. für die Garantie verlangt, dass die Steuerkette bis spätestens 100.000 km zu wechseln ist, man aber bei 100.001 km kommt, kann man nur noch auf Kulanz hoffen.

Eine derartige Kausalität dürfte aber bei Rost nicht gegeben sein, denn es spielt für den Rostbefall keine Rolle, ob der Werkstatttermin nun am Anfang oder in der Mitte eines Monats, oder bei 50.000 oder 50.500 km wahr genommen wurde, wenn für die 500 km Differenz nicht unüblich mehrere Monate oder Jahre gebraucht wurden, vgl. hierzu bspw. BGH Urteil vom 06.07.2011 – VIII ZR 293/10 .

Es gibt zwar eine offizielle Wiedereinstiegsklausel, mit der man vernachlässigte Services – theoretisch – heilen könnte, aber verlassen sollte man sich darauf besser nicht.

Natürlich wurde bei den Services auch über den fortschreitenden Rost gesprochen, man hat mich dabei aber lediglich auf das was ich selbst sehen konnte hingewiesen. Was allerdings nicht dazu geführt hat, dass Mercedes hinsichtlich Rost pro aktiv tätig geworden wäre.

Das wiederum steht aber im krassen Widerspruch zu dem, was Mercedes öffentlich dazu erklärt. In dem folgenden Video – Minute 5:42 – wird gegenüber einem TV-Sender behauptet, dass die betroffenen Modelle, Zitat: „im Rahmen der regelmäßigen Wartungsdienste … diesbezüglich untersucht … und Abhilfemaßnahmen eingeleitet“ werden. Wer´s glaubt … .

Dafür, dass Mercedes im Rahmen von Wartungsdiensten auch nur einen einzigen Kunden darauf angesprochen hätte, dass sein Auto rostet, und gleichzeitig angeboten hätte, das auf Garantie oder Kulanz zu reparieren, fehlt mir nun wirklich jede Phantasie. Aber schaut selbst:


2015 – erneuter Versuch Garantieansprüche geltend zu machen

Nachdem das Auto nun weiter genüsslich vor sich hin rostete, und eigentlich schon ein Fall für den Fahrzeughimmel war,

STOPP! So schnell wird nix beerdigt.

startet ich dennoch Ende 2015 einen erneuten Versuch Mercedes auf die Durchrostungsgarantie in Anspruch zu nehmen. Zunächst im Autohaus selbst, wo man aber gleich abwunkte 😉. Bei so einem alten Auto in dem Zustand geht da nix mehr, gab man mir zu verstehen – zumal ich ja den Rost sehen würde, und letztlich dafür sorgen müsste, dass es nicht zu einer Durchrostung kommt – mich würde hier eine Schadensminderungspflicht treffen, vgl. §§ 162 und 254 BGB. Was praktisch nix anderes bedeutet, als dass der Kunde auf seine Kosten dafür sorgen muss, dass der Garantiefall (Durchrostung) erst gar nicht eintritt. Tritt er dann doch ein, wird behauptet, dass man seine Obliegenheiten nicht erfüllt hätte, und schwuppdiwupp ist man raus aus der Haftung. Ganz schön clever für den Garantiegeber. Für mich ist diese Art der Argumentation weder nachvollziehbar noch überzeugend, wenn hiermit das wirtschaftliche Risiko auf den Kunden geschoben wird.

Zum Thema angeblicher Schadenminderungspflicht des Kunden bzw. treuwidrige Herbeiführung des Schadens, führte der Anwalt der Gegenseite später bspw. u. a. aus:

🔧 Landgericht Stuttgart

Auszug aus: Schriftverkehr Landgericht Stuttgart
Datum: [25.11.2021]
Quelle: Schriftsatz des Vertreters der damaligen Daimler AG (Parteivortrag)
Zitat: „[…] Es bleibt dabei, dass es der Kläger in der Vergangenheit unterlassen hat, frühere Korrosionserscheinungen trotz entsprechender Hinweise seitens der Autohaus … Co. KG vor Eintritt der Durchrostung auf eigene Kosten bearbeiten zu las-sen; …“

und zuvor:

🔧 Landgericht Stuttgart

Auszug aus: Schriftverkehr Landgericht Stuttgart
Datum: [17.08.2021]
Quelle: Schriftsatz des Vertreters der damaligen Daimler AG (Parteivortrag)
Zitat: „[…] Unabhängig davon kommen Ansprüche aus der mobilo-life-Garantie deshalb nicht in Betracht, weil es der Kläger in der Vergangenheit unterlassen hat, frühere Korro-sionserscheinungen vor Eintritt der Durchrostung auf eigene Kosten bearbeiten zu lassen … . … Dadurch, dass der Kläger die damals kostenpflichtige Reparatur der bloßen Korrosi-onserscheinungen unterließ, hätte er bereits die damaligen Durchrostungen, …, analog § 162 Abs. 2 BGB treuwidrig herbeige-führt.“

🟡 Kommentar: Woher diese Auffassung stammt, ist nicht ganz klar. Denn in den Garantiebedingungen (oder an anderer Stelle) findet sich keinerlei Hinweis auf eine derartige Obliegenheit des Kunden. Es wird zwar versucht eine solche Obliegenheit aus § 162 Abs. 2 BGB herzuleiten, was aber juristisch nicht haltbar ist, wenn ein Garantienehmer auf seine Kosten dafür sorgen müsste, dass es gar nicht erst zum Garantiefall kommt, das wäre auch absurd. Welchen Sinn sollte eine solche Garantiezusage dann noch haben? Sie würde praktisch ins Leere laufen. Zudem geht es im 162 BGB um Bedingungen, nicht um Schadensverläufe. Eine solche Bedingung wäre hier, dass es dem Kunden z. B. aufgrund einer Aufforderung oder einer Garantiebedingung obliegen würde, dafür zu sorgen, dass das Blech nicht anfängt zu rosten, was ihm aber objektiv unmöglich ist, denn dazu müsste er in Fertigungsprozesse eingreifen können.

Mit dem Bild oben von meinem Auto würde sich dann auch die Frage stellen: Wie soll der Kunde solche Durchrostungen auf eigene Kosten verhindern? Müsste er dazu regelmäßig sein Auto zerlegen, um auch Rost unter- oder innerhalb der Anbauteile (Türen, Kotflügel, Heckklappe, Verkleidungen, Stoßfänger etc.) vorzubeugen? Man weiß es nicht, wie Mercedes sich das genau vorgestellt hat.

Aber der Reihe nach. Auf die folgenden gerichtlichen Auseinandersetzungen gehe ich später noch ausführlich ein.


Da ich also mit meinem Anliegen bei dem örtlichen AH keinen Erfolg hatte, versuchte ich es im Weiteren über das Servicecenter in Maastricht. Was da an interessanten Nachrichten so hin und her ging, werde ich im folgenden 2. Teil – Kommukation mit Servicecenter Masstricht (NL) behandeln.

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