
2015/16 – erster Kontakt zum Servicecenter Maastricht
Wie gesagt, nachdem mein Auto weiter vor sich hin rostete und man mir im örtlichen Autohaus nicht mehr weiter helfen wollte/konnte, wandte ich mich im November 2015 direkt per eMail an das Mercedes-Benz Servicecenter in Maastricht. Zunächst mit einer freundlichen Anfrage, in der ich (vom Rost abgesehen) meine Zufriedenheit mit dem Auto zum Ausdruck brachte und natürlich die mobilolife-Garantie ansprach. Ein paar Beispielbilder aus der Zeit habe ich gleich mitgeschickt:
Bloß kurz zur Erinnerung: Das ist ein Auto mit 30 Jahren Garantie gegen Durchrostung nach ungefähr 15 Jahren, das in dieser Zeit jeden(!) regulären Service von MB (lückenlos dokumentiert) bekommen hat.
11.01.2016 – Servicecenter antwortet vielsagend
Als Antwort auf meine Nachricht und diese Bilder bekam ich (nach kurzem Zwischenbescheid vom 15.12.15) am 11.01.2016, Zitat (Auszug):
„Sehr geehrter Herr Kuhne,
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben uns zu schreiben.
Ich schlage ich, dass Sie Ihren C 180 bei Ihrem Mercedes-Benz Händler nochmals vorführen, damit dieser sich ein Bild machen und einen Garantie- oder Kulanzantrag stellen kann.
Über etwaige Kosten zur Überprüfung und Mängelbeseitigung können wir auch aus der Ferne keine Aussage treffen- aber die Kollegen beraten Sie natürlich sehr gerne! Halten Sie auf alle Fälle das Inspektionsheft bereit!
Schade, dass Sie nach all den Jahren so enttäuscht sind – aber vielleicht können wir ja etwas für Sie tun.“
🟡 Kommentar: „Naja, klingt ja mal ganz vielversprechend“, dachte ich in meiner jugendlichen Naivität. Heute weiß ich, das war nur hinhalten und abwimmeln; so wie nachfolgend auch gut erkennbar.
Leider brachte der Termin, bei dem ich das Auto im AH noch mal vorgestellt hatte, aber nix. Der Meister bezifferte damals den Wiederbeschaffungswert auf ungefähr 3.500,- €. Die zu erwartenden Reparaturkosten würden das deutlich übersteigen, was unwirtschaftlich erschien. Daher sind wir auf die Idee gekommen, anstatt Reparatur, anzufragen, ob eventuell ein neuerer, gleicher aber rostfreier S203 (Nachfolgemodell) seitens Mercedes besorgt werden könnte. Die gab es zu der Zeit mit ähnlicher Laufleistung auch schon um die 6.000,- bis 7.000,- € VK; Differenz hätte ich draufgezahlt.
Hier mal 2 später rausgesuchte konkrete Beispiele, auf deren Grundlage mein Anwalt im weiteren Verlauf ein Vergleichsangebot unterbreitete:
- Beispiel 1 – Mercedes-Benz C 180 T K 2. Hand, Schalter, Avantgarde Sportpaket, 163.000 km
- Beispiel 2 – Mercedes-Benz C 180 T K 1. Hand, Leder, Navi, PDC, 146.500 km
01.02.2016 – Servicecenter wehrt ab
Darauf ist man gar nicht eingegangen, als Antwort bekam ich stattdessen am 01.02.2016 einen ersten Abwehrversuch, Zitat (Auszug):
„Sie beanstanden Korrosion an Kanten und Fälzen Ihres C 180 – das tut mir leid. Sie bitten um eine kulante Lösung.
Gerne habe ich ihr Anliegen mit den Mitarbeitern der Autohaus … GmbH & Co. KG in … geprüft. Ihr Fahrzeug befindet sich derzeit mit einer Laufleistung von etwa 221 000 Kilometern im 16. Betriebsjahr. Eine Beteiligung an den Kosten ist uns daher nicht mehr möglich. (Anm.. Hervorhebung von mir) Ich bitte um Ihr Verständnis.
Auch wenn ich Ihnen keine positive Nachricht überbringene kann, so sind meine Kollegen und ich sind auch in Zukunft gerne wieder für Sie da.“
🟡 Kommentar: Mein Verständnis hielt sich allerdings in überschaubaren Grenzen, aber zumindest hatte ich das wärmende Gefühl, dass man auch weiterhin gerne für mich da ist – is´ ja auch schon was.
02.02.2016 – ich antworte
Das war dann nicht mehr so optimistisch, wie ich zuvor gehofft hatte – hinhalten, abwimmeln, ablehnen. Darauf habe ich dann auch entsprechend am 02.02.16 reagiert, nachdem man mir zuvor am Telefon versuchte zu erklären, dass man mir nicht weiter entgegen kommen wird und somit eine Einigung kaum möglich scheint:
07.02.2016 – Servicecenter antwortet mit Zeitwertmärchen
Daraufhin wurde am 07.02.2016 behauptet, dass der Umfang einer Garantiereparatur auf den Zeitwert des Fahrzeugs begrenzt sei, Zitat (Auszug):
„Sehr geehrter Herr Kuhne,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 2. Februar 2016, mit der Sie noch einmal das Thema Korrosion an Ihrer Mercedes-Benz C-Klasse aus dem Baujahr 2000 ansprechen und mitteilen, dass Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sind.
Ohne eine Diagnose aus der Ferne treffen zu wollen, zeigt es sich auf den Bildern, dass die Korrosion nicht erst vor Kurzem entstanden ist und schon länger sichtbar war.
Für eine Beteiligung an einer Instandsetzung des Fahrzeugs ist die Voraussetzung immer eine Anfrage Ihres Vertragspartners bei der zuständigen Fachabteilung, weil dort Experten sitzen, die sich mit der Thematik auskennen und entsprechend die Situation beurteilen können. Allerdings ist der kostenmäßige Umfang des Garantieanspruch auf Reparatur durch den Zeitwert des Kraftfahrzeugs zum Zeitpunkt des Eintritts des garantiepflichtigen Schadens begrenzt. (Anm.: Hervorhebung durch mich) Gern werden Ihnen die Kollegen vor Ort mit weiteren Informationen zur Verfügung stehen.“
🟡 Kommentar: Woher diese Begrenzung abgeleitet sein soll, wird allerdings nicht dargelegt. Was auch nicht weiter verwundert, denn eine solche Begrenzung gibt es schlicht nicht. Die Garantie gilt (zumindest lt. Werbeaussage) für 30 Jahre, ohne Zeitwert- oder Laufleistungsbegrenzung. Hier nochmal zur Erinnerung. Und dazu gibt es auch kein Sternchen, keine Fußnote oder Kleingedrucktes.
Selbst wenn es das irgendwo gäbe, ich aber bloß noch nicht gefunden habe, hätte man es im weiteren Verlauf, als die Sache dann vor Gericht ging, spätestens vorgelegt; hat man aber nicht. Also wie gesagt: so ne Zeitwertbegrenzung ist frei erfunden.
11.02.2016 – ich antworte nochmals
Die Sache eskalierte also weiter. In einer weiteren eMail vom 11.02.2016 habe ich meinen Standpunkt dann noch mal bekräftigt. Dabei habe ich vorsorglich auch gleich darauf hingewiesen, dass eine (erwartbare) Argumentation, von wegen, dass Anbauteile (Türen, Kotflügel, Motorhaube etc.) gar nicht zum Garantieumfang gehören würden, nicht tragfähig wäre:
17.02.2016 – Servicecenter erklärt Durchrostung
Worauf dann am 17.02.2016 geantwortet wurde und man mir versuchte zu erklären, was denn „Durchrostung von innen nach außen“ bedeutet. Demnach soll es also so sein, dass der Rost in einem Innen- oder Hohlraum seinen Ursprung genommen hat und sich dann nach außen fortsetzt. Dazu dann wieder die Mär vom Zeitwert, Zitat (Auszug):
„Sehr geehrter Herr Kuhne,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11. Februar 2016.
Gerne komme ich auf Ihre noch offenen Fragen zu der Korrosion an Ihrer C-Klasse und zur Garantie gegen Durchrostung zurück.
Eine Durchrostung von innen nach außen bedeutet das Vorhandensein einer Perforation (kleine aufeinanderfolgende Durchbrüche) oder bereits ein durchgebrochenes Loch an der Rohbau-Karosserie, Türen, Kotflügel, Motorhaube, Kofferraum und Heckklappe. Die Durchrostung muss sichtbar sein und darf nicht durch äußere Einwirkung entstanden sein (z. B. Steinschlag, Beschädigung, Vandalismus).
Der Ausgangspunkt der Durchrostung muss sich an der Innenseite des betroffenen Karosserieteils befinden. (Anm.: Hervorhebung von mir) Das bedeutet, dass die Korrosion in einem Innenraum, Hohlraum oder Falz beginnt, sich nach außen fortsetzt und zu einer Perforation des Blechs oder Lochbildung geführt hat. Flugrost, Anrostungen und Kantenrost sind kein Fall von „Durchrostung“.
Laut den Kollegen der Autohaus … und Ihren Fotos liegt an Ihrem C 180 Kanten- und Falzkorrosion vor. Um zu prüfen, ob tatsächlich irgendwo eine Durchrostung vorhanden ist, müssten Sie eine weitere Diagnose in Auftrag geben.
Weiterhin ist es jedoch so, dass auch dann nur die Kosten bis zum Zeitwert des Fahrzeugs übernommen werden.“
🟡 Kommentar: Auch zu solchen „Bedingungen“ ist nirgendwo etwas zu finden. Stellt sich zudem die Frage: Wenn Rost an der Innenseite eines Bleches seinen Ursprung hat, sich dann durch´s Blech nach außen frisst, wie will man dann noch feststellen, wo genau der Rost seinen Ursprung hatte? Da die Beweislast – gäbe es tatsächlich so eine Definition – in dem Falle wohl beim Garantienehmer läge, er das aber höchstwahrscheinlich gar nicht beweisen kann, wäre der Hersteller aus dem Spiel. Clevere Strategie! Funktioniert aber natürlich nicht, wie im vorherigen Teil bereits dargelegt.
23.02.2016 – eine weitere Antwort von mir
Auch das ist alles andere als überzeugend, sodass ich auch hierauf nochmal antwortete:
Um die Brisanz der Situation nochmal zu unterstreichen, habe ich auch noch ein paar Bilder mit angehängt:
13.05.2016 – Servicecenter macht absurden Einigungsvorschlag
Die nochmalige Untersuchung meines Fahrzeugs im AH brachte natürlich auch nix. Das Ergebnis wurde mir dann – auf Nachfrage – auch schriftlich mitgeteilt. Hierin wird dann erstmalig erklärt, dass zwar ein Anspruch zur Rostreparatur meines Fahrzeugs aufgrund der Durchrostungsgarantie bestehen würde – hört, hört. Das große ABER ist allerdings schon erkennbar, und hier wird´s dann richtig absurd. Erstens, alles wieder nur bis zum Zeitwert, und zweitens, man bietet mir dazu generös an, mein Fahrzeug zu diesem nunmehr neu ermittelten Zeitwert für sage und schreibe
abzukaufen, Zitat (Auszug):
„Es besteht ein Anspruch auf Instandsetzung Ihres Fahrzeugs im Rahmen unserer Garantie gegen Durchrostung. (Anm.: Hervorhebungen von mir) Allerdings haben unsere Kollegen vor Ort einen Kostenaufwand für die Instandsetzung Ihres Mercedes-Benz festgestellt, der seinen aktuellen Marktwert weit überschreitet. Eine Instandsetzung ist darum wirtschaftlich nicht vertretbar. Gerne kaufen wir aber Ihre C-Klasse zu dem vom Autohaus … ermittelten Zeitwert in Höhe von 912,- Euro an. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich ein solches Angebot immer am Marktgeschehen orientiert und nur befristet gültig ist.“

🟡 Kommentar: Das ist kein Witz, die eMail liegt mir wirklich vor. Der letzte Satz sollte dabei wohl so viel bedeuten, wie: „beeilen Sie sich mit Ihrer Entscheidung, so ein günstiges Angebot kriegen Sie von uns nicht mehr“. Bei so viel großzügigem Entgegenkommen kamen mir dann doch die Tränen, musste aber leider ablehnen, schließlich wollte ich nicht dafür verantwortlich sein, dass der Konzern in wirtschaftliche Schieflage gerät.
Als ich das gelesen hatte, war ich so überwältig und außer mir vor … : was auch immer, dass ich noch am selben Tag mit zitternden Händen und Stimme meinen Anwalt anrief und ein Mandat fest machte. Irgendwann verliert dann auch der gutmütigste Golden Retriever die Geduld. Davon, dass der Hersteller seine Kunden ernst nimmt, oder gar zu seinen Werbeaussagen stehen würde, habe ich in dieser Kommunikation kaum etwas gespürt. Salopp gesagt: irgendwie fühlte ich mich verpoppot.
Kurzer Vorgriff: Später wurde das Angebot dann auch noch „aufgestockt“: man bot mir an, das Auto für 1.600,- € abzukaufen, ich könnte es aber weiter nutzen, wäre also nicht mehr Eigentümer, sondern nur noch Besitzer, Zitat:
Auszug aus: Schriftsatz an meinen Anwalt (außergerichtlich)
Datum: 09.06.2016
Quelle: Servicecenter Maastricht
Zitat: „[…] lndes bieten wir Herrn Kuhne an, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, seinen Mercedes-Benz für den von ihm zu Anfang geforderten Betrag von 1.600 Euro anzukaufen. Falls er bereit ist nach dem Kauf seine Rechtsansprüche an die Daimler AG abzutreten, überlassen wir ihm das Fahrzeug zur weiteren Nutzung.“
🟡 Kommentar: Wie ihr euch sicher denken könnt, war auch das keine Option.
Aber eins nach dem anderen. Wie es nun, nachdem mein Anwalt involviert war, weiter geht, werde ich dann im 3. Teil – Anwälte kommen ins Spiel schildern.












